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Ausschuss VI: Europäische Verfassung

Hintergrund

Was zeichnet eine Verfassung aus?
Eine Verfassung ist eine Sammlung von Rechtsbestimmungen, die alle übrigen Rechtsnormen in ihrem Rang übertrifft. Die meisten Demokratien haben Verfassungen in denen vier grundlegende Tatsachen geregelt sind sind. Erstens die Staatsorganisation, die die Leitungsgremien eines Staates und deren Aufgaben umreißt. Zweitens die Zuständigkeitsverteilung für die Gesetzgebung und die Verwaltung des Gemeinwesens. Drittens enthalten die meisten Verfassungen einen Abschnitt über Grundrechte der Bürger sowie ggf. ihrer Pflichten als Staatsangehörige. Außerdem ist geregelt, auf welche Weise die Verfassung wieder geändert werden kann, was meist relativ hoher Anforderungen bedarf, um Kontinuität zu gewährleisten. Während manche Staaten sehr ausführliche Verfassungstexte besitzen, wie Portugal, existieren auch Staaten, in denen die Verfassung gar nicht schriftlich niedergelegt ist, wie in Großbritannien.

Wie kommt eine Verfassung zustande und wie besteht sie fort?
Zum einen muss ein Verfassungstext ausgearbeitet werden, zum anderen muss der Text als verbindlich beschlossen werden. Eine Verfassung kann aus bestehenden Rechtstexten entwickelt oder neu entworfen werden. Dies kann entweder ein Expertengremium leisten oder ein politisch besetztes Gremium vollbringen. Zu überlegen ist also, wer mit einbezogen werden soll. Außerdem muss geklärt sein, in welcher Sprache die Verfassung abgefasst werden soll, wenn mehrere Sprachgruppen beteiligt sind. Der Beschluß verleiht der Verfassung ihre Verbindlichkeit und setzt sie in Kraft. Dies kann per Volksabstimmung geschehen oder durch eine gewählte Versammlung, über deren Zusammensetzung entschieden werden muss. Drittens muss es eine Institution geben, die über die Einhaltung der Verfassungsbestimmungen wacht und ggf. Sanktionen und Strafen ausspricht.

Was und wem nützt eine Verfassung?
Zum einen schafft eine Verfassung einen gemeinsamen einheitlichen Rechtskreis sowie Zusammengehörig-keits-gefühl. Eine Verfassung hat meist die Tendenz einer zunehmenden Vereinheitlichung aber auch von Zentralisierung. Von außen wird eine Gesellschaft mit einer Verfassung einheitlicher wahrgenommen.
Den größten Nutzen bietet eine Verfassung dem einzelnen Bürger, dem dadurch bestimmte Entscheidungsprozesse, Verwaltungsprozesse und bestimmte Rechte garantiert werden, die er in einem funktionierenden Verfassungsstaat vor Gericht einklagen und durchsetzen kann. Politische Ziele und Forderungen können durch eine Verfassung in Tatsachen und gelebte Wirklichkeit umgesetzt werden.

Welche europaspezifischen Besonderheiten bestehen?
Es existieren bereits der EU-Vertrag sowie die drei Verträge EGV, EGKS und EAG. Umstritten ist, ob daraus eine Verfassung entwickelt werden könnte. Überhaupt wird die Notwendigkeit einer Verfassung von einigen Seiten bestritten. Zudem fehlen noch eine eindeutige Zielvorstellung und ein einheitliches Leitbild für Europa, die einer Verfassung zugrunde liegen können. Ein einheitliches Staatsvolk, das die Grundlage vieler Nationalstaaten bildet, ist in Europa nicht vorhanden. Es ist noch unklar, welche Bereiche eine europäische Verfassung überhaupt regeln kann und wie detailliert die Verfassung sein könnte. Dies ist eng mit der Zielvorstellung Europas verknüpft.
Möglicherweise kann die vorliegende Grundrechte-Charta, die noch unverbindlich ist, als Ausgangspunkt für eine Verfassung dienen. Offen ist auch, wer eine europäische Verfassung ausarbeiten und beschließen könnte oder müsste, um diese verbindlich zu machen. Wie breit muss der Konsens sein, dass eine Verfassung nicht nur Postulat sondern Wirklichkeit wird? Noch ungeklärt ist, wer die Einhaltung einer Verfassung überwachen könnte, und wie ihre dauerhafte Geltung sichergestellt werden kann.