|
|
Ausschuss VI: Europäische Verfassung
Hintergrund
Was zeichnet eine Verfassung aus?
Eine Verfassung ist eine Sammlung von Rechtsbestimmungen, die alle übrigen
Rechtsnormen in ihrem Rang übertrifft. Die meisten Demokratien
haben Verfassungen in denen vier grundlegende Tatsachen geregelt sind
sind. Erstens die Staatsorganisation, die die Leitungsgremien eines
Staates und deren Aufgaben umreißt. Zweitens die Zuständigkeitsverteilung
für die Gesetzgebung und die Verwaltung des Gemeinwesens. Drittens
enthalten die meisten Verfassungen einen Abschnitt über Grundrechte
der Bürger sowie ggf. ihrer Pflichten als Staatsangehörige.
Außerdem ist geregelt, auf welche Weise die Verfassung wieder
geändert werden kann, was meist relativ hoher Anforderungen bedarf,
um Kontinuität zu gewährleisten. Während manche Staaten
sehr ausführliche Verfassungstexte besitzen, wie Portugal, existieren
auch Staaten, in denen die Verfassung gar nicht schriftlich niedergelegt
ist, wie in Großbritannien.
Wie kommt eine Verfassung zustande und wie besteht sie fort?
Zum einen muss ein Verfassungstext ausgearbeitet werden, zum anderen
muss der Text als verbindlich beschlossen werden. Eine Verfassung kann
aus bestehenden Rechtstexten entwickelt oder neu entworfen werden. Dies
kann entweder ein Expertengremium leisten oder ein politisch besetztes
Gremium vollbringen. Zu überlegen ist also, wer mit einbezogen
werden soll. Außerdem muss geklärt sein, in welcher Sprache
die Verfassung abgefasst werden soll, wenn mehrere Sprachgruppen beteiligt
sind. Der Beschluß verleiht der Verfassung ihre Verbindlichkeit
und setzt sie in Kraft. Dies kann per Volksabstimmung geschehen oder
durch eine gewählte Versammlung, über deren Zusammensetzung
entschieden werden muss. Drittens muss es eine Institution geben, die
über die Einhaltung der Verfassungsbestimmungen wacht und ggf.
Sanktionen und Strafen ausspricht.
Was und wem nützt eine Verfassung?
Zum einen schafft eine Verfassung einen gemeinsamen einheitlichen
Rechtskreis sowie Zusammengehörig-keits-gefühl. Eine Verfassung
hat meist die Tendenz einer zunehmenden Vereinheitlichung aber auch
von Zentralisierung. Von außen wird eine Gesellschaft mit einer
Verfassung einheitlicher wahrgenommen.
Den größten Nutzen bietet eine Verfassung dem einzelnen Bürger,
dem dadurch bestimmte Entscheidungsprozesse, Verwaltungsprozesse und
bestimmte Rechte garantiert werden, die er in einem funktionierenden
Verfassungsstaat vor Gericht einklagen und durchsetzen kann. Politische
Ziele und Forderungen können durch eine Verfassung in Tatsachen
und gelebte Wirklichkeit umgesetzt werden.
Welche europaspezifischen Besonderheiten bestehen?
Es existieren bereits der EU-Vertrag sowie die drei Verträge EGV,
EGKS und EAG. Umstritten ist, ob daraus eine Verfassung entwickelt werden
könnte. Überhaupt wird die Notwendigkeit einer Verfassung
von einigen Seiten bestritten. Zudem fehlen noch eine eindeutige Zielvorstellung
und ein einheitliches Leitbild für Europa, die einer Verfassung
zugrunde liegen können. Ein einheitliches Staatsvolk, das die Grundlage
vieler Nationalstaaten bildet, ist in Europa nicht vorhanden. Es ist
noch unklar, welche Bereiche eine europäische Verfassung überhaupt
regeln kann und wie detailliert die Verfassung sein könnte. Dies
ist eng mit der Zielvorstellung Europas verknüpft.
Möglicherweise kann die vorliegende Grundrechte-Charta, die noch
unverbindlich ist, als Ausgangspunkt für eine Verfassung dienen.
Offen ist auch, wer eine europäische Verfassung ausarbeiten und
beschließen könnte oder müsste, um diese verbindlich
zu machen. Wie breit muss der Konsens sein, dass eine Verfassung nicht
nur Postulat sondern Wirklichkeit wird? Noch ungeklärt ist, wer
die Einhaltung einer Verfassung überwachen könnte, und wie
ihre dauerhafte Geltung sichergestellt werden kann.
|
|
    

  
 
|